Anmeldung als Waldameise

Anmeldung über die Gemeinde

In der Anmeldung werden nur Kinder aufgenommen, die bis zum 20. Februar eines Jahres für das im darauffolgenden August beginnende Kindergartenjahr angemeldet wurden.

 

Die Anmeldung für den Besuch des Waldkindergarten Jettingen erfolgt über die Gemeindeverwaltung bei Frau Kuhn im Bürgerbüro. Bitte nutzen Sie nutzen direkt das Online Formular der Gemeinde.

 

Melden Sie ihr Kind direkt online über das offizielle Anmeldeformular der Gemeinde Jettingen an.


Informationen zur Eingewöhnung

Über die ersten Schritte als Waldameise in der Eingewöhnung gibt unsere Eingewöhnungsseite ausführlich Auskunft. 

 

Wenn die Zahl der freien Plätze nicht reicht

Reicht die Zahl freier Plätze nicht aus, wird eine Warteliste nach den Vergabekriterien der Gemeinde erstellt. Anfang April erhalten die Eltern einen Aufnahmebescheid oder eine Mitteilung, bis wann mit einer Aufnahme gerechnet werden kann (Wartelisten-Bescheid).

 

Anmeldungen, die nach dem 20. Februar für das neue Kindergartenjahr eingehen, werden der Warteliste am Ende hinzugefügt.


Aufnahmekriterien und Satzung Gemeinde Jettingen

Im Waldkindergarten Jettingen werden Kinder ab dem 3. Lebensjahr in zwei Regelgruppen betreut. Weitere Informationen über die Gruppen und unser pädagogisches Konzept erfahren sie auf den zugehörigen Seiten.

 

Kinder, die noch eine Windel brauchen, werden aus gesundheitlichen, hygienischen und strukturellen Gründen, nicht in den Waki aufgenommen.
Die Familien zukünftiger Kinder werden im Vorfeld, in einem persönlichen Gespräch, nochmals darüber informiert und, wenn gewünscht, beraten.
Download
Kita Satzung Gemeinde Jettingen
Kita-Satzung_vom_08.05.2018.pdf
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Kündigung - schriftliche Abmeldung des Kindes

  1. Die Abmeldung kann nur auf das Ende eines Monats erfolgen. Sie ist dem Kindergartenträger mindestens drei Monate vorher schriftlich zu übergeben.
  2. Für Kinder, die in die Schule aufgenommen werden und bis zum Ende des Kindergartenjahres die Einrichtung besuchen, erübrigt sich eine schriftliche Abmeldung.
  3. Die Mitgliedschaft im Verein muss separat bis spätestens 6 Wochen vor Jahresende schriftlich gekündigt werden.
  4. Der Träger der Einrichtung kann den Aufnahmevertrag zum Monatsende schriftlich kündigen,
  • wenn das Kind die Einrichtung länger als vier Wochen unentschuldigt nicht mehr besucht hat.
  • wenn die Eltern, die in dieser Ordnung aufgeführten Pflichten wiederholt nicht beachteten.
  • wenn der zu entrichtende Elternbeitrag für zwei aufeinanderfolgende Monate nicht bezahlt wurde.